FAQ
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Wohnen und Service bei der "Neuen Heimat" und Gewog. Die Informationen sollen Ihnen eine schnelle Orientierung bieten. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, steht Ihnen unser Team gerne unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: +43 1 401 09
Was tun bei Schäden?
Unsere Wohnhausanlagen sind gebäudeseits gegen:
- Leitungswasser-Rohrbrüche
- Feuer
- Haftpflicht (keine Deckung bei Einbrüchen in die Wohnung oder Autos)
- Sturm (objektweise)
- Glasbruch (objektweise)
versichert.
Sie können unser Schadensmeldungs-Formular online abrufen, ausfüllen und per Fax an +43 (0)1 401 09 - 7037 senden oder wenden Sie sich mit einem E-Mail an:
Stefan Kohl
stefan.kohl@nhg.at
Tel: +43 (0)1 401 09 - 1059
Ernst Putz
ernst.putz@nhg.at
Tel: +43 (0)1 401 09 - 1015
Wo finde ich die aktuellen Bürozeiten und Ansprechpartner?
Hier finden Sie unsere aktuellen Bürozeiten und Kontaktdaten
Wertsicherungsvereinbarungen - Geld zurück für ungültige Klauseln?
Für Mietwohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen gilt ein Spezialmietrecht das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG). Dieses Gesetz hat auch ein spezielles Mietzinsrecht. Zulässig ist dort in den meisten Fällen nur der kostendeckende Mietzins, auch der kann sich ändern. Wenn sich die Kosten der Bauvereinbarung (z.B. die Kredit-Rückzahlungen für die Herstellung oder Sanierung der Wohnungen/Objekte) verändern, ändert sich automatisch auch der Mietzins.
Die Kostenänderungen dürfen/müssen 1:1 an die Bewohner/Innen weitergegeben werden. Mieterhöhungen resultieren bei Mietwohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen also in der Regel nicht aus Wertsicherungsvereinbarungen, sondern aus steigenden Kosten. Beim kostendeckenden Mietzins nach WGG gibt es also auch keine rechtwidrigen Indexklauseln. Die aktuelle Rechtsprechung ist dort NICHT anwendbar
Warum kommt es zu Mieterhöhungen – trotz Mietpreisdeckel?
Der sogenannte Mietpreisdeckel, der in Österreich eingeführt wurde, betrifft in erster Linie gesetzlich geregelte Richtwert-, Kategoriemieten sowie Mieten nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG).
Für bestimmte Mietbereiche wurde eine Erhöhung für das Jahr 2025 vollständig ausgesetzt, und für die Jahre 2026 und 2027 ein gesetzlicher Deckel für die Erhöhung eingeführt.
Was gilt bei unseren Wohnungen?
Unsere Wohnungen werden grundsätzlich nach dem Prinzip der Kostendeckung abgerechnet. Das bedeutet: Die Miete setzt sich aus den tatsächlichen laufenden Kosten zusammen – zum Beispiel für:
- Betriebskosten (Wasser, Müll, Hausreinigung, Verwaltung, etc.)
- Instandhaltung und Reparaturen (EVB)
- Zinsen + Tilgungen für Finanzierungskosten
- Energiekosten für Allgemeineinrichtungen
- Eigenmittelzinsen des Bauträgers und Abschreibungen
- Gesetzl. UST
Diese Kosten können – abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung bzw. vertraglichen Vereinbarungen – steigen. Wenn das passiert, müssen wir diese Erhöhungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben an unsere Mieter:innen weitergeben.
Für Wohnungen, deren Finanzierung bereits vollständig abgestattet ist bzw. für Wohnungen, deren Finanzierungskosten unter € 2,05 pro m² und Monat liegen und im Falle einer Wiedervermietung auf den genannten Wert angehoben werden durfte, gilt der Mietpreisdeckel.
Neben allgemeinen Kostenentwicklungen möchten wir auf folgende Punkte hinweisen:
- WGG-Mieten: Obwohl ein gesetzlicher Mietpreisdeckel für Teile der WGG-Mieten eingeführt wurde, betrifft dieser nicht alle Bestandteile der Miete. Bei bestimmten WGG-Mieten wurde die Erhöhung für 2025 ausgesetzt und ist für die nächsten beiden Jahre gesetzlich gedeckelt, nicht jedoch vollständig ausgeschlossen.
- Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB): Der EVB ist ein fixer Bestandteil der Gesamtmiete und dient der nachhaltigen Erhaltung und Verbesserung von Wohnhausanlagen. Innerhalb der ersten 30 Jahre nach Errichtung eines Gebäudes darf der EVB laut Gesetz jährlich entsprechend dem Alter der Wohnhausanlage angepasst werden, sofern die gesetzlich zulässige Höchstgrenze noch nicht erreicht ist. In einzelnen Fällen wurden diese Anhebungen auch 2025 vorgenommen.
Wir verstehen, dass diese Erhöhungen – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – eine Belastung darstellen können. Als gemeinnütziges Wohnbauunternehmen sind wir jedoch verpflichtet, keinen Gewinn zu erwirtschaften, sondern alle Einnahmen ausschließlich zur Deckung der tatsächlichen Kosten und zur langfristigen Erhaltung der Wohnhäuser zu verwenden.
Wir sind für Sie da
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Vorschreibung oder Abrechnung haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis, dass es derzeit aufgrund des hohen Anfrageaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
Ihr NHG Team
Was tun, ich wurde gemahnt?
Die MitarbeiterInnen der Mietenbuchhaltung stehen Ihnen für Auskünfte betreffend Mahnungen gerne zur Verfügung:
Was tun, wenn ich meine Miete nicht mehr bezahlen kann?
Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
es ist uns bewusst, dass die derzeitige Situation für viele unserer MieterInnen nicht einfach ist. Es besteht aber dennoch weiterhin die Verpflichtung, die Wohnungsmiete regelmäßig zu bezahlen.
Wir möchten an dieser Stelle auch auf unsere weiter unten stehende Frage zur Wohnbeihilfe, Wohnzuschuss & Mietzinsbeihilfe hinweisen.
Sollten es bei Ihnen durch die derzeitige Situation zu gravierenden finanziellen Einschnitten in Ihrem Leben gekommen sein (z.B. Verlust Ihres monatlichen Einkommens) und Sie daher Probleme bei der Begleichung Ihres künftigen Mietzinses haben könnten, ersuchen wir Sie um rechtzeitige schriftliche Kontaktaufnahme bzw. um Stellung eines Ratenansuchens. Dieses stellen Sie bitte per E-Mail an: rechnungswesen@nhg.at
Wir werden hiernach prüfen, ob wir Ihnen mit einer Stundung des Mietzinses bzw. Ratenzahlung entgegen kommen können. Bitte um Verständnis, dass Sie die Veränderung Ihrer finanziellen Situation (z.B. Kündigung) nachweisen müssen, da jeder Fall einzeln von uns geprüft werden muss. Dadurch soll gewährleistet werden, dass nur jene MieterInnen eine diesbezügliche Hilfestellung erhalten, die sie auch wirklich benötigen. Aufgrund der Vielzahl der Anfragen, die in dieser Thematik bei uns einlangen, ersuchen wir Sie bitte um Geduld. Jedes Ansuchen muss von uns eingehend geprüft werden. Alle Ansuchen werden von uns in schriftlicher Form beantwortet.
Ihr NHG Team
Wie kann ich Wohnbeihilfe, Wohnzuschuss & Mietzinsbeihilfe beantragen?
Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
in schwierigen Zeiten möchten wir Ihnen eine Hilfestellung zur Beantragung einer möglichen Unterstützung betreffend Ihrer monatlichen Miete, welche seitens des Landes Wien bzw. des Landes Niederösterreich gewährt wird, geben.
Unter den unten angeführten Links finden Sie Formulare welche für die Beantragung einer Unterstützung benötigt werden. Diese sind, mit Ihren persönlichen Daten ergänzt, an rechnungswesen@nhg.at zu übermitteln.
Nach Zusendung erhalten Sie dieses, mit allen vermieterrelevanten Daten adaptiert, für die Beantragung der Unterstützung von uns retour.
Ihr Kontakt zum Thema Wohnbauförderung für Niederösterreich:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7A
3109 St. Pölten
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133
Fax: 02742/9005-15800
Unter folgenden Link erhalten Sie ausführliche Informationen zu Förderungsansprüche, Fördervarianten, Dauer der Unterstützung und weitere wichtige Informationen zur Einbringung eines Wohnbeihilfe/Wohnzuschussantrags, sowie das oberhalb erwähnte Formular.
Achtung – Hier ist seitens des Vermieters lediglich die Beilage A auszufüllen und an den Mieter zu retournieren. Die gesamten Unterlagen müssen dann beim Land Niederösterreich eingereicht werden.
http://www.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Wohnen_Leben.html
Ihr Kontakt zum Thema Wohnbeihilfe für Wien:
Magistratsabteilung 50
MA 50 - Gruppe Wohnbeihilfe
1190 Wien, Heiligenstädter Straße 31, Stiege 3, 2. Stock
E-Mailwohnbeihilfe@ma50.wien.gv.at
Tel: +43 1 4000 74880
Fax: +43 1 4000 9974896
Unter folgenden Link erhalten Sie ausführliche Informationen zu Förderungsansprüche, Fördervarianten, Dauer der Unterstützung und weitere wichtige Informationen zur Einbringung eines Wohnbeihilfe/Wohnzuschussantrags, sowie das oberhalb erwähnte Formular.
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/unterstuetzung/wohnbeihilfe-antrag.html#
Ihr NHG Team
Welche Voraussetzungen muss ich für die Erlangung einer geförderten Mietwohnung in Wien erfüllen?
Es bestehen gewisse Alters- und Einkommensgrenzen welche Sie unter folgendem Link finden:
Vorraussetzungen für eine geförderte Mietwohnung
Welche Voraussetzung muss ich für die Erlangung einer geförderten Eigentumswohnung erfüllen?
Es bestehen gewisse Alters- und Einkommensgrenzen welche Sie unter folgendem Link finden:
Vorraussetzung für eine geförderte Eigentumswohnung
Was ist beim Einzug in eine Wohnung zu beachten?
Falls Sie in eine unserer Wohnungen einziehen haben wir für Sie ein Infoblatt für den Einzug zusammengestellt.
Was tun, um meine Rechnungen per E-Mail zu erhalten?
Für unsere Kunden, welche bereits einen Einziehungsauftrag nutzen, besteht die Möglichkeit einer elektronischen Rechnungslegung.
Nähre Informationen und die Zustimmungserklärung finden sie unter folgendem Link:
Änderung Ihrer Kontonummer?
Die MitarbeiterInnen der Mietenbuchhaltung stehen Ihnen für Auskünfte betreffend Änderungen Ihrer Kontonummer gerne zur Verfügung:
Wie richte ich eine Einzugsermächtigung ein?
Die MitarbeiterInnen der Mietenbuchhaltung stehen Ihnen für Auskünfte betreffend Einzugsermächtigungen gerne zur Verfügung: